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Interne Hinweisgeber sind zu einem wichtigen Mechanismus geworden, um gegen rechtswidrige Verhaltensweisen im Unternehmensumfeld vorzugehen. Kann sich ein Unternehmen jedoch weigern, eine interne Beschwerde zu bearbeiten, wenn es der Ansicht ist, dass die vom Hinweisgeber vorgelegten Beweise oder Informationen unzureichend sind? Die Antwort auf diese Frage hängt von mehreren Faktoren und Aspekten ab, unter anderem von den in den einzelnen europäischen Ländern geltenden Rechtsvorschriften und der internen Politik der einzelnen Unternehmen.

In vielen Ländern wurden Gesetze zur Meldung von Missständen aus der EU-Richtlinie übernommen, um Hinweisgeber zu schützen und ein ethischeres und transparenteres Umfeld in den Organisationen zu fördern. Das Hauptziel dieser neuen Gesetzgebung ist es, die Mitarbeiter zu ermutigen, illegale Aktivitäten im Geschäftsumfeld zu melden, ohne Angst zu haben, von anderen Kollegen bloßgestellt zu werden. Diese Gesetze legen klare Verfahren für die Meldung von Missständen und den Schutz von Hinweisgebern fest.


Das Fehlen ausreichender Beweise oder Informationen stellt jedoch eine Herausforderung bei der Verwaltung des Whistleblowing-Kanals dar. Ein Mitarbeiter kann aufgrund eines berechtigten Verdachts oder einer Besorgnis eine interne Meldung machen, muss aber keine konkreten Beweise vorlegen. Angesichts dieses Szenarios stehen die Unternehmen möglicherweise vor der Entscheidung, ob sie einer solchen Meldung nachgehen sollen oder nicht.


In vielen Fällen sehen die Gesetze über die Meldung von Missständen vor, dass die Unternehmen allen Beschwerden nachgehen müssen, unabhängig davon, wie tief der vom Hinweisgeber genehmigte Zugang ist. So wird sichergestellt, dass keine rechtswidrige Handlung mangels stichhaltiger Beweise ungeprüft bleibt. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, ein Umfeld zu schaffen, das es Arbeitnehmern ermöglicht, sich zu beschweren, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Beschwerde abgewiesen wird, wenn sie in der ersten Instanz keine stichhaltigen Beweise vorlegen können.
Dies bedeutet nicht, dass es keine Situationen gibt, in denen das Unternehmen die Durchführbarkeit einer Untersuchung aufgrund mangelnder Beweise oder Informationen in Frage stellt. Dazu könnten anonyme Behauptungen ohne ausreichende Einzelheiten, vage Behauptungen oder Behauptungen ohne solide Gründe gehören. In diesen Fällen sollten die Unternehmen prüfen, ob die in der Beschwerde enthaltenen Informationen ausreichen, um die Einleitung einer internen Untersuchung oder sogar das Tätigwerden einer dritten Partei (entweder einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts) zu rechtfertigen.


Weigert sich ein Unternehmen, eine Beschwerde zu bearbeiten, ohne dass es dafür eine Begründung oder eine entsprechende Rechtfertigung gibt, kann es sich rechtlichen Risiken aussetzen, einschließlich rechtlicher Sanktionen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Unternehmen über klare Strategien und Verfahren verfügen, um mit solchen Situationen umzugehen, und dass sie Anforderungen für die Validierung interner Whistleblowing-Beschwerden in Übereinstimmung mit dem Gesetz festlegen.


Um Whistleblower zu ermutigen, alle für eine fundierte Meldung erforderlichen Informationen zu liefern, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen in allen Phasen des internen Whistleblowing-Prozesses Vertraulichkeit und Anonymität gewährleisten.


Das Fehlen von Beweisen sollte kein Grund sein, eine Meldung ohne ausreichende Begründung abzulehnen, aber die Unternehmen sollten fundierte Entscheidungen treffen und die bestehenden Rechtsvorschriften einhalten, um Hinweisgeber zu schützen und die Integrität ihrer internen Prozesse zu gewährleisten.

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