Anonyme Hinweisgeber nach EU Hinweisgeberrichtlinie

Dejan Jasnič (geschrieben in Englisch, maschinell übersetzt)

Was sagt das EU-Whistleblowing-Recht zur Anonymität?

Die EU-Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob Organisationen verpflichtet sind, anonyme Hinweisgeber entgegenzunehmen und weiterzuverfolgen. Doch selbst wenn ein Mitgliedstaat beschließt, eine solche Anforderung nicht in seine nationalen Rechtsvorschriften aufzunehmen, bedeutet dies nicht, dass die Entgegennahme und Weiterverfolgung von anonymen Meldungen nicht zulässig wäre.

Kann ein Whistleblower anonym Auskunft erteilen?

Eine Organisation sollte die folgenden Arten von Hinweisgebern anerkennen und berücksichtigen:

  1. offen – die Hinweisgeber geben sich zu erkennen, ohne dass ihre Identität geheim gehalten werden muss;
  2. vertraulich – die Identität des Hinweisgebers und alle Informationen, die zu seiner Identifizierung beitragen können, sind dem Empfänger bekannt, werden aber ohne die Zustimmung des Hinweisgebers nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben;
  3. Anonym – die Hinweisgeber geben ihre Identität nicht preis.
 

Der Ausschluss von anonyme Hinweisgeber aus dem Whistleblowing-System wird in der Praxis nicht unterstützt und ist für die Organisation nachteilig. Etwa die Hälfte aller Meldungen wird anonym eingereicht. Die Beschränkung von Whistleblower-Kanälen auf offene oder vertrauliche Meldungen mindert daher ihre Wirksamkeit als Instrument zur Aufdeckung von Missständen erheblich.W

 

Was sind die Argumente gegen die Anonymität von Hinweisgeber?

Es wird argumentiert, dass anonyme Berichte mit größerer Wahrscheinlichkeit absichtlich falsch oder irreführend sind. Es wird auch behauptet, dass die Zulassung anonymer Meldungen die Zahl der Meldungen über jede vernünftige Verarbeitungskapazität hinaus erhöht. Solche Annahmen sind unbegründet. In der Praxis ist der Anteil der begründeten Meldungen bei anonymen und offenen/vertraulichen Kanälen ähnlich, und die Zulassung anonymer Meldungen führt nicht zu einem Meldetsunami.

 

In vielen Fällen ist die Anonymität der beste Schutz für Informanten vor Vergeltungsmaßnahmen. Das Beharren auf einer ausschließlich offenen und vertraulichen Meldung kann ablenkend wirken und vermittelt den Hinweisgebern eine falsche Botschaft. Dieser Ansatz konzentriert sich nicht auf den Inhalt der Berichte, sondern auf deren Identifizierung. Außerdem kann dies komplizierter und zeitaufwändiger sein, als man erwarten würde. Wenn jedoch anonyme Meldungen erlaubt sind, ist es wichtig, den Hinweisgebern bewusst zu machen, dass anonyme Meldungen die Möglichkeiten zur Untersuchung und zum Schutz der Person vor Vergeltung einschränken können.

 

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