Die Figur des Datenschutzbeauftragten (DSB) und des Datenschutzbeauftragten haben sich in einersich ständig weiterentwickelnden und zunehmend regulierten Geschäftsweltals entscheidende Rollen etabliert,

Obwohl viele Unternehmen denken, dass diese beiden Personen ähnliche Aufgaben haben, sind ihre Verantwortlichkeiten und Kompetenzen unterschiedlich und ergänzen sich in vielen Fällen.

Funktionen und Zuständigkeiten

Die Compliance-Beauftragte hat dafür zu sorgen, dass ein Unternehmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften arbeitet. Seine Arbeit umfasst nicht nur ein gründliches Verständnis der Vorschriften, sondern auch die Erstellung und Verwaltung von Compliance-Programmen, die das Rechts- und Reputationsrisiko für das Unternehmen minimieren.

Der DSB seinerseits muss sicherstellen, dass die vom Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und anderen damit zusammenhängenden lokalen Vorschriften behandelt werden, wie im Falle Spaniens mit dem Grundgesetz zum Datenschutz (LOPD).

Die Bedeutung eines Compliance-Beauftragten ist nicht nur formal. Unternehmen mit einem angemessenen Compliance-Plan können von der strafrechtlichen Verantwortung befreit werden, sofern sie nachweisen, dass ihr Präventionsmodell wirksam ist.

Andererseits hat der DSB zwar eine beratende Funktion, aber seine Existenz befreit die Einrichtung nicht per se von möglichen Sanktionen durch Einrichtungen wie die spanische Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos). Spanische Datenschutzbehörde (AEPD).

Koordinierung zwischen den Rollen

Beide Rollen sollten trotz ihrer unterschiedlichen Funktionen und Zuständigkeiten in Bereichen, in denen ihre Kompetenzen übereinstimmen, Hand in Hand arbeiten. Ein deutliches Beispiel ist die Verwaltung von
interne Kanäle für die Meldung von Missständen
bei denen die Privatsphäre sowohl des Hinweisgebers, der in Form eines Whistleblowers auftreten kann, als auch des Informanten gewährleistet sein muss. Whistleblower als auch des Whistleblowers gewährleistet ist.

Diese Koordinierung ist unerlässlich, insbesondere wenn es um Straftaten der Entdeckung und Offenlegung von Geheimnissen und anderen Straftaten, die das Unternehmen haftbar machen könnten.

Auf dem Weg zu einer Kultur der Rechtstreue und des Datenschutzes

Das Vorhandensein eines Compliance-Beauftragten und ein behördlicher Datenschutzbeauftragter sind zwar wichtig, aber keine absolute Garantie für die Integrität des Unternehmens. Sie müssen durch klare Strategien, angemessene Schulungen für alle Mitarbeiter und ein festes Engagement der Unternehmensleitung für die Politik der sozialen Verantwortung der Unternehmen.

Schlussfolgerung

Letztendlich ist es wichtig, dass diese Zahlen und Strategien vorhanden sind, aber noch wichtiger ist, dass das Unternehmen sie verinnerlicht und mit Überzeugung und Ernsthaftigkeit umsetzt. Nur so sind die Unternehmen auf die Herausforderungen der heutigen und künftigen Welt in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften und den Datenschutz vorbereitet.

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